Online Informationen für Private Wohngebäudeversicherung in Münster und Umgebung
Wohngebäudeversicherung :
Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hauseigentümer wichtig. Ein solcher Versicherungsschutz wird zum einen oft von den Banken gefordert, wenn die betreffende Immobilie noch finanziert werden muss oder als Sicherheit für andere Kredite dient. In manchen Regionen ist die Gebäudeversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor allem vor den Folgen von Schäden durch Feuer, kann aber auch auf Schäden durch Sturm, Hagel und Leitungswasser ausgeweitet werden. Eine solche so genannte kombinierte oder verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Regel. Bei Eigentumswohnungen wird die Gebäudeversicherung im allgemeinen von der Hausverwaltung abgeschlossen.
Neben der Regulierung der genannten Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser, tritt diese Versicherung im Rahmen des Feuerschutzes auch für die entgangene Miete bei vermieteten Objekten ein. Bei selbstbewohntem Wohneigentum wird die zu zahlende Miete für eine Übergangs- oder Ersatzwohnung für bis zu maximal 12 Monate gezahlt. Kosten für Grundstück sowie Erschließungskosten sind nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. Die Höhe der jeweiligen Versicherungsprämie ist von bestimmten Bauartklassen oder Leitungswasser- und Sturmzonen abhängig. Niedrige Beiträge zahlt man bei massiv gebauten Häusern mit Hartdach, teuer sind Häuser in Leichtbauweise oder aus Holz und vor allem solche mit reetgedecktem Dach. Die Leitungswasser- bzw. Sturmzonen sind nach der Härte des Wassers (Kalkhaltigkeit) bzw. der Häufigkeit von Stürmen eingeteilt. Schwieriger ist die Frage nach der angemessenen Versicherungssumme zu beantworten. In aller Regel wird der „gleitende Neuwert" angesetzt. Dieser wird recht kompliziert errechnet, gewährleistet aber, dass sich die Höhe Ihres Versicherungsschutzes auf dem aktuellen Stand befindet. Die Versicherungssumme wird dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex angepasst. Ein so genannter Prämienfaktor, der zusammen mit dem Baukostenindex jährlich neu berechnet wird, bestimmt schließlich die Höhe der Versicherungsbeiträge. Die Berechung der Versicherungssumme wird folgendermaßen vorgenommen: Sie wird zuerst auf einen den „Wert 1914" zurückgerechnet. Dazu wird der Wiederaufbauwert des Hauses in 1999 durch den Baukostenindex geteilt. Will man nun die Höhe der Versicherungssumme überprüfen, muss man den in der Police eingetragenen „Wert 1914" mit dem aktuellen Baukostenindex multiplizieren. Man erhält den Betrag, der zurzeit bei einem Totalschaden gezahlt werden würde. Die Höhe der Versicherungsprämie hingegen errechnet sich aus der „Versicherungssumme 1914" multipliziert mit dem aktuellen Prämienfaktor.